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   BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06   

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https://dejure.org/2006,23190
BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06 (https://dejure.org/2006,23190)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06 (https://dejure.org/2006,23190)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 2 BvR 2049/06 (https://dejure.org/2006,23190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung gem § 81g StPO bei langjährigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - keine generelle Pflicht zur Begründung letztinstanzlicher Entscheidungen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen sowie der Speicherung des dadurch gewonnenen DNA-Identifizierungsmusters zum Zwecke der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten; Verletzung des Rechts auf informationelle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass die in § 81 g StPO geregelte molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen und die Speicherung des dadurch gewonnenen DNA-Identifizierungsmusters zum Zweck der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne (BVerfGE 103, 21 ff.).

    Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfGE 103, 21 [34 ff.]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00, 2 BvR 1876/00, 2 BvR 2132/00, 2 BvR 2307/00 -, NJW 2001, S. 2320; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01, 2 BvR 483/01 -, StV 2003, S. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06
    Bei mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren letztinstanzlichen Entscheidungen kann dies zwar verfassungsrechtlich geboten sein, wenn ein Gericht von Normen einfachen Rechts in der Auslegung, die sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnen haben, abweicht (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; - 71, 122 [135 f.]; - 81, 97 [106]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06
    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Einschätzung der Geeignetheit der Ermittlungsmaßnahme grundsätzlich allein den Fachgerichten obliegt und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen ist, es sei denn, dass spezifisches Verfassungsrecht verletzt sei (vgl. BVerfGE 1, 418 [420]).
  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06
    Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfGE 103, 21 [34 ff.]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00, 2 BvR 1876/00, 2 BvR 2132/00, 2 BvR 2307/00 -, NJW 2001, S. 2320; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01, 2 BvR 483/01 -, StV 2003, S. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06
    Bei mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren letztinstanzlichen Entscheidungen kann dies zwar verfassungsrechtlich geboten sein, wenn ein Gericht von Normen einfachen Rechts in der Auslegung, die sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnen haben, abweicht (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; - 71, 122 [135 f.]; - 81, 97 [106]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06
    Bei mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren letztinstanzlichen Entscheidungen kann dies zwar verfassungsrechtlich geboten sein, wenn ein Gericht von Normen einfachen Rechts in der Auslegung, die sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnen haben, abweicht (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; - 71, 122 [135 f.]; - 81, 97 [106]).
  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1028/06

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06
    Dies gilt auch für die nunmehr nach dem Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12. August 2005 (BGBl I S. 2360) in § 81 g Abs. 4 und 5 StPO geregelte retrograde Erfassung (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 2006 - 2 BvR 1028/06 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 429/01

    Einzelfallprüfung und Sachaufklärung als Voraussetzung für Anordnung einer

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06
    Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfGE 103, 21 [34 ff.]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00, 2 BvR 1876/00, 2 BvR 2132/00, 2 BvR 2307/00 -, NJW 2001, S. 2320; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01, 2 BvR 483/01 -, StV 2003, S. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris).
  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 561/03

    Zulässigkeit einer Anordnung über die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06
    Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfGE 103, 21 [34 ff.]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00, 2 BvR 1876/00, 2 BvR 2132/00, 2 BvR 2307/00 -, NJW 2001, S. 2320; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01, 2 BvR 483/01 -, StV 2003, S. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

    Auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 2049/06 -, juris, Rn. 5) sieht unter anderem die kriminalistische Erfahrung als Basistatsache für eine zu erstellende Prognose künftiger Strafverfahren an.
  • VG Freiburg, 02.07.2019 - 3 K 5562/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einer örtlichen

    Dabei ist auch die Anerkennung kriminalistischer Erfahrung als Grundlage für eine zu erstellende Prognose im Hinblick darauf, dass Informationen zu bewerten sind, nach der gesetzlichen Regelung nicht zu beanstanden (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018, a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2018, a.a.O.).
  • VG Karlsruhe, 22.08.2018 - 4 K 3040/16

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds in einer örtlichen

    Die Anerkennung kriminalistischer Erfahrung als Grundlage für eine zu erstellende Prognose ist im Hinblick darauf, dass Informationen zu bewerten sind, nach der gesetzlichen Regelung nicht zu beanstanden (so auch OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 28.06.2018, aaO, Rn. 61 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06 -, juris Rn. 5).
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